„Haaalt – Kontrolle!“
10.11.2013 - , BM
Das heißt, immer dann wenn die Waffenaufbewahrung beim Jäger kontrolliert wird, dann zahlt er – egal wie die Kontrolle ausfällt. Ebenso könnte jemand an der Tür klingeln, einen amtlichen Ausweis zeigen und eine Rechnung schreiben, bei deren Höhe es dann auf den zufälligen Wohnort ankommt!
Sonderbar? Mitnichten, beim Jäger ist dies gang und gäbe. Wir sind der Meinung, dass es gegen grundsätzliche, geltende Rechtsgepflogenheiten verstößt, wenn unbeanstandete Stichprobenkontrollen mit einer Kontrollgebühr beaufschlagt werden. Es ist unbestritten, dass ein öffentliches Interesse an einer ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung besteht und kontrolliert werden kann. Solche Kontrollen sind aber wie im Falle der Autofahrer ebenfalls von der Allgemeinheit zu tragen. Es geht nicht um die Höhe der Gebühr, sondern um diese selbst und von wem etwaige, anfallenden Kosten zu tragen sind.
Weil der Einzelne nichts ausrichtet, so halten wir den Gang des Landesjagdverbandes vor Gericht für sinnvoll, denn es kann doch nicht sein, dass der älteste Arbeiter der Menschheit, ein gemeinnütziger, unbescholtener Jäger, schlechter behandelt wird als ein moderner Autofahrer - nur weil er kontrolliert wird!