Ethik ist nicht kostenlos
13.11.2016 - , BM
Wir haben jedoch hierzulande kein Sauenproblem, sondern ein Ethikproblem. Würden wir, die Fleischkonsumenten dieses Landes, den Sauen einen höheren Wert beimessen, dann wären wir froh wir hätten so viele und könnten diejenigen aufessen, die wir bei Büchsenlicht erlegten.
Auch das Tierschutzargument, nach dem selbst bei schlechtem Büchsenlicht noch ein waidgerechter Treffer anzutragen sei, ist ein Wunschgedanke an eine sich selbst erhaltende und sich selbst erneuernde Jagdethik. Es gibt indessen trotz Nachtzieltechnik auch weiterhin Situationen in denen es besser ist den Finger gerade zu lassen. Allerdings kommt der originäre Jäger mit Nachtzieltechnik auf ein technisch höheres Niveau, das ihm die Sicht erweitert aber ihm seine Entscheidung zu einem erforderlichen Selbstverzicht nicht abnimmt. Jedenfalls war in der Menschheitsgeschichte bislang nicht grundsätzlich beobachtbar, dass eine Verzichtbereitschaft des Menschen mit seinen Möglichkeiten zugenommen hätte.
Darüber hinaus fängt Tierschutz nicht beim Töten an, sondern beim so Sein lassen, beim Wegbleiben, beim in Ruhe lassen, damit das Wild eine ihm zuträgliche Integrität vorfindet, die ihm leider durch andere Interessen zunehmend mehr abhanden kommt - so auch durch Nachtzieltechnik.
Noch ist allgemeine Nachtzieltechnik bei der originären Jagd grundsätzlich verboten und doch erscheinen mit zunehmender Häufigkeit nicht nur in der Verbandszeitschrift des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg Werbeanzeigen für Nachtsichttechnik in Verbindung mit Schusswaffen. Meist wird im Kleingedruckten dabei unnötigerweise darauf hingewiesen, dass solche Anwendungen in Deutschland für die Jagd grundsätzlich verboten sind – unnötig darum, weil dies jeder Jäger wissen muss und sich auch jeder Waidgerechte daran hält.
Gleichwohl ist dieses Geschäft profitabel, denn sonst würde es sich für Produzenten, Händler und Verleger nicht lohnen solche Anzeigen zu schalten.
Es sollten sich indessen nicht nur originäre Jäger selbstverständlich an Recht- und Gesetz halten, ihr Handwerk waidgerecht ausüben, sondern auch ein einflussreicher Jagdverband klar Stellung dazu beziehen und konsequent auf derartige Anzeigenwerbung und auf die damit verbundenen Einnahmen verzichten, also bewusst die eigenen Kosten erhöhen. Das heißt auch für waidgerechte Jäger, dass ihr Handeln mindestens Gesetzeskonformität beabsichtigt. Es gilt dabei auch kein Auslandsargument, denn wenn es waidgerecht ist auf Nachtzieltechnik bei der originären Jagd grundsätzlich zu verzichten, dann gilt das unabhängig einer gesetzlichen Reglementierung sowohl im In- wie auch im Ausland.
Einige mag es jucken und kurzfristig mag ein Verzicht manchem der meint davon zu profitieren, teuer erscheinen. Langfristig handelt es sich indessen nicht um Verzicht, sondern um einen Beitrag zu einer Erhaltung der kulturellen Jagd, denn für diese ist Nachtsichttechnik in Verbindung mit Schusswaffen grundsätzlich unnötig und damit schädlich. Wenn originäre Jagd grundsätzlich alles unlimitiert in Anspruch nimmt was technisch möglich ist, dann handelt es sich schließlich nicht mehr um Jagd sondern um Wildbestandsreduktion und je nach Intension auch um Schädlingsbekämpfung.